Verkehrsmedizin
Die seit dem 01.01.1999 gültige Fahrerlaubnisverordnung sieht für die
Führerscheinklassen
(C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
Änderungen im Eignungsnachweis vor.
Untersuchungsinhalte zur Fahrerlaubnis für Fahrgastbeförderung
(nach §11 Abs.9/ § 48 Abs.4 und 5 Anlage 5 FeV)
im Hinblick auf das Leistungsvermögen: